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Mittwoch, 20. Mai 2015

Beschluss zur Richtlinie 2001/95/EG über alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen



Am 2. April 2015 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der Beschluss (EU) der Kommission über die Sicherheitsanforderungen an alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen bekanntgemacht.



Damit sollen derartige Feuerstellen zukünftig den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit genügen.

Die Sicherheitsanforderungen, die in dem Beschluss beschrieben werden, müssen in zukünftige Normen einfließen.



DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

Begriffsbestimmung

Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck „alkoholbetriebene abzuglose Feuerstelle“ ein Gerät, das

a) dazu bestimmt ist, durch die Verbrennung von Alkohol eine dekorative Flamme zu erzeugen, jedoch nicht als Hauptheizgerät geeignet ist, und

b) nicht dazu bestimmt ist, an einen Abzug angeschlossen zu werden.



Artikel 2

Geltungsbereich

Dieser Beschluss gilt für alle abzuglosen Feuerstellen für den Haushaltsbereich einschließlich Zubehör, sofern sie für die Verwendung in Innenräumen vorgesehen sind.

Nicht in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen Feuerstellen, die speziell für das Erwärmen oder Warmhalten von Speisen bestimmt sind und eine Brennstoffkammer mit einem Volumen unter 0,2 l haben.



Artikel 3

Sicherheitsanforderungen

Die besonderen Sicherheitsanforderungen an alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen gemäß Artikel 1, denen europäische Normen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2001/95/EG genügen müssen, sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.



Artikel 4

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 1. April 2015



Die Sicherheitsanforderungen des Beschlusses betreffen im Wesentlichen alle Punkte, die geeignet sind, das Brand- und Explosionsrisiko sowie Gesundheitsschäden durch die Entstehung von Kohlenmonoxid und Kohlendioxid zu verringern.



Im ANHANG werden SPEZIELLE ANFORDERUNGEN AN ALKOHOLBETRIEBENE ABZUGLOSE FEUERSTELLEN detailliert aufgeführt, u.a.



1.1. Konstruktions- und Gestaltungsanforderungen

1.2. Vorrichtungen und Befestigungen für die Montage der Feuerstelle

1.3. Zusatzvorrichtung

1.4. Emissionen

1.5. Sicherheitsinformationen, Benutzerhandbuch und Angaben zu Hersteller und Einführer


Zu dem Thema auch ein interessanter Beitrag der Australischen Behörde für Produktsicherheit

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