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Freitag, 14. Oktober 2011

REACH-Info 9 "REACH und Recycling"

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und 
Arbeitsmedizin
 
Broschüre: REACH-Info 9 "REACH und Recycling" erschienen
  
Wenn aus Abfällen Chemikalien werden
Eigentlich fällt Abfall nicht unter das neue europäische Chemikalienrecht REACH. 
Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen 
mit sich. 
Mit REACH-Info 9 "REACH und Recycling" gibt die Bundesanstalt für 
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im 
REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit 
sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.
Abfall gilt gemäß der REACH-Verordnung nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis 
und ist daher von deren Regelungen ausgenommen. 
Wird Abfall aber recycelt, entstehen irgendwann wieder Stoffe oder Gemische, 
die dann unter REACH und somit normalerweise unter die Registrierungspflicht fallen. 
Unter bestimmten Bedingungen gilt aber eine Ausnahme von dieser Pflicht, und 
zwar dann, wenn der zurück gewonnene Stoff identisch mit einem bereits 
registrierten ist. 
Für Recycling-Unternehmen ist es daher entscheidend zu klären, ab welchem
Zeitpunkt ein Abfall wieder zu einem Stoff wird und wie sich feststellen lässt, 
ob ein identischer Stoff bereits registriert ist. Diese Bedingungen werden anhand
konkreter Beispiele erläutert.
Das Kapitel "Informationspflichten" stellt außerdem dar, welche Informationen
vorliegen sollten, welche entlang der Lieferkette an die Kunden weitergegeben 
werden müssen und ob gegebenenfalls Expositionsszenarien erforderlich sind. 
Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise auf weiterführende Informationen.


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