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Donnerstag, 28. März 2013

Die EU und China treffen eine Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug

Da Spielzeuge für Kinder bestimmt sind, ist es wichtig, die Einhaltung von zusätzlichen Vorschriften für die Sicherheit zu gewährleisten. Daher haben sich die Niederlande - einer der Hauptimporteure von Spielzeug in der EU - mit China - einem der Hauptlieferanten von Spielzeug in die EU - zusammengetan und einen Aktionsplan mit dem Namen „Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von Spielzeug" unterzeichnet. Die sich daraus ergebende Zusammenarbeit fördert die Sicherheit von Spielzeug und dadurch auch die Sicherheit der Kinder.

Während die EU und China schon seit 2002 bei der Entwicklung der Sicherheit von Spielzeug zusammenarbeiten, vereinbarten die beiden Seiten am 25. Oktober 2012 in Peking nun offiziell einen Aktionsplan für die „Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von Spielzeug". Die unterzeichnenden Parteien waren die niederländische Behörde für die Sicherheit von Nahrungsmitteln und Verbraucherprodukten (Nvwa) und in China die allgemeine Behörde für Qualität, Supervision und Quarantäne (AQSIQ).

Da Rotterdam einer der Hauptimporteure von Spielzeug in der EU ist, sind die Niederlande ein integraler Bestandteil des europäischen Spielzeug-Marktes. Und dieser gemeinsame Aktionsplan, der die chinesische Ausfuhrkontrolle verstärkt und sich mit der niederländischen Einfuhrkontrollen abstimmt, wird die Zahl der nicht konformen und unsicheren Spielzeuge in der EU weiter reduzieren.

In der Praxis sollte diese gemeinsame Aktion durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen Marktüberwachungsbehörden und den chinesischen Behörden für die Im- und Exportkontrolle eine nahtlose Überwachung der gesamten Lieferkette in der Spielwarenbranche bieten können. Die Produktkontrolle wird durch den Austausch von Informationen und die Verknüpfung von Kontrollsystemen erheblich verbessert.

Der holländische Generalinspektor, Freek van Zoerenof von der Nvwa und Vize-Minister der AQSIQ, Sun Dawei unterzeichneten die Vereinbarung in Anwesenheit von Minister Zhi Shuping und dem Generaldirektor der 
Europäischen Kommission für Unternehmen und Industrie, Daniel Calleja.

„Dieses Pilotprojekt ist von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit von Spielzeug in der EU, da viele unserer Spielzeuge in China hergestellt werden", sagte Calleja. „Dieses Projekt soll zu einer gemeinsamen Steuerung und einer einheitlichen Auslegung der Produktnormen für Spielzeug in der EU und in China führen. Spielzeuge zielen auf die verwundbarste Verbrauchergruppe, unsere Kinder und daher ist die Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug eine wichtige Priorität für die EU".

Quelle: Europäische Kommission

Freitag, 15. März 2013

Neue Norm für Gebrauchsanleitungen

Die Internationale Norm IEC 82079-1 "Preparation of instructions for use - Structuring, content and presentation - Part 1: General principles and detailed requirements" ist im August 2012 erschienen.

(2012-10-26) Die IEC 82079-1 ersetzt die Vorgängernorm IEC 62079 aus dem Jahr 2001. Sie Norm beschreibt  allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen für das Erstellen von Gebrauchsanleitungen, deren Gliederung sowie  Inhalt und Darstellung. Sie gilt für die Gebrauchsanleitung selbst und nimmt auch Bezug auf andere Produktinformationen des Herstellers zum Beispiel in Katalogen, Flyern, auf Internet-Seiten oder der Verpackung.   

Auch aus Verbrauchersicht ist die IEC 82079-1 von großer Bedeutung, denn sie gibt den Rahmen vor, nach dem Gebrauchsanleitungen für Verbraucherprodukte erstellt werden. In der Überarbeitung der Norm konnte der Verbraucherrat grundlegende Verbesserungen erreichen, damit Gebrauchsanleitungen verbraucherfreundlicher werden.

So wird in der IEC 82079-1 stärker betont, dass Gebrauchsanleitungen die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Zielgruppe berücksichtigen müssen. Gleichzeitig werden hierfür empirische Untersuchungen für die Gebrauchsanleitungen von Verbraucherprodukten empfohlen.

Die Qualität von Übersetzungen wird durch Anforderungen an die für die Übersetzung verantwortlichen Personen gezielt angesprochen. Für eine gute Leserlichkeit für Minimalgrößen von Schriften und Symbolen bei unterschiedlichen Produkt- und Anleitungsdokumenten werden Beispiele gegeben. Sicherheitsrelevante Informationen sind ergänzt worden und die Verfügbarkeit der Gebrauchsanleitung während der gesamten Lebensdauer des Produkts wird angesprochen.  

Bei der Überarbeitung der Norm entschieden die zuständigen Komitees von IEC und ISO, dieses Projekt als Gemeinschaftsprojekt und als mehrteiligen Standard fortzuführen. Diese Norm wurde Teil 1 der 82079er Normenserie und es besteht die Möglichkeit, noch weitere Teile zu erarbeiten. Die IEC 82079-1 ist im September 2012 als Europäische Norm übernommen worden und wird als DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung -Teil 1:  Allgemeine  Grundsätze und ausführliche Anforderungen“ bis Frühjahr 2013 vorliegen. 

Quelle:  DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Donnerstag, 21. Februar 2013

ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Aktuell: ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Internet erleichtert Absprache und vereinheitlicht Kennzeichnung

Die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die wichtigste Grundlage für ihre sichere Verwendung - sowohl für Hersteller und Lieferanten als auch für Beschäftigte und Verbraucher. 
Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. 

Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

Die ECHA unterhält ein öffentliches Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für Chemikalien in Europa. Es bietet für viele Stoffe jedoch eine große Bandbreite unterschiedlicher Informationen. Die neue Internetplattform steht den Anmeldern der jeweiligen Stoffe zur Verfügung und soll helfen, unterschiedliche Angaben zu vereinheitlichen.

Weitere Informationen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gibt es unter der Adresse http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory der ECHA.

Freitag, 15. Februar 2013

Workshop Produktkennzeichnung Niederrheinische IHK in Duisburg


Workshop:

Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Workshop der Niederrheinischen IHK am 7. März 2013 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

Hintergrund:

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG: „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“). Die Kennzeichnungspflichten, insbesondere von Verbraucherprodukten, nach dem neuen ProdSG sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich. Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen teils hohe Bußgelder.

Inhalt:

Der Workshop soll den Blick dafür schärfen, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung ihrer Produkte, insbesondere von Verbraucherprodukten, beachten müssen. Die praktische Anwendung und Umsetzung steht dabei im Vordergrund. Es werden unter anderem folgende Aspekte betrachtet: Rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen), Kennzeichnungspflichten, Risikobeurteilung, Rückrufmanagement, Produktverbesserungen.
zum Flyer

Zielgruppe:

Techniker, Ingenieure, technische Leiter, Einkäufer, Qualitätsmanager, Produktmanager, Produktdesigner sowie Interessierte aus Unternehmen, die insbesondere Verbraucherprodukte herstellen, handeln oder importieren

Teilnahmebedingungen:

Der Teilnehmerbeitrag für das Ganztagsseminar beträgt 75,00 Euro und beinhaltet die Tagungsunterlagen sowie einen Mittagsimbiss. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

Donnerstag, 7. Februar 2013

Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA) heruntergeladen werden.

Sonntag, 20. Januar 2013

Verbot für Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung

Ab 3. März 2013 ist die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Donnerstag, 10. Januar 2013

Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe


Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr 2012.
Dieser Bericht enthält:
- erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden "ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes,
- eine Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012, für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren Rechtsvorschriften unterliegt.

Quelle: BAuA

Samstag, 29. Dezember 2012

Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten


Die Kommission muss entsprechend der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassen, wenn diese Produkte ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und große Unterschiede in den Leistungsniveaus bei gleichwertigen Funktionen aufweisen.

Aus diesem Grund wurde am 26. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung Nr. 874/2012 "zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" veröffentlicht.

Durch die jetzt veröffentlichte Verordnung werden neue Bestimmungen festgelegt, um den Lieferanten durch das Energieetikett dynamische Anreize dafür zu bieten, die Energieeffizienz elektrischer Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen.

Die noch bis zum 1. September 2013 gültige Richtlinie 98/11/EG ist auf bestimmte Technologien innerhalb der Kategorie der Haushaltslampen beschränkt. Damit das Etikett aber auch zur Verbesserung der Energieeffizienz anderer Lampentechnologien verwendet werden kann, sollen zukünftig auch Lampen mit gebündeltem Licht, Niedrigstvoltlampen, Leuchtdioden und Lampen, die überwiegend für professionelle Beleuchtungszwecke verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 874/2012 fallen.

Leuchten werden oftmals mit eingebauten oder mitgelieferten Lampen verkauft. Ergänzend zu den Anforderungen für Lampen soll die Verordnung auch dafür sorgen, dass die Verbraucher über die Kompatibilität einer Leuchte mit Energiesparlampen und über die Energieeffizienz der zur Leuchte gehörenden Lampe informiert werden.
Quelle: CE News

Mittwoch, 21. November 2012

“Der kalte Atem eines Gesetzes”


 “Der kalte Atem eines Gesetzes, ein Jahr ProdSG”

Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz hält die Anbieter entweder in Atem oder setzt bei ihnen einfach nur Verdrängungsmechanismen frei. Dabei kann das Gesetz ernste Folgen haben.

„trend and style“ das Handelsmagazin für Geschenke, Home-Deco und Lifestyle berichtet unter dem Titel “ Der kalte Atem eines Gesetzes” in seiner aktuellen “Winterausgabe
2012” über das Produktsicherheitsgesetz ProdSG und seine Auswirkungen auf die Branche.

Der komplette Artikel und weitere Artikel zu dem Thema in der Presseschau

Freitag, 9. November 2012

Die EU bietet einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher!

Auf den EU Seiten gibt es einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher.

Mit Hilfe einer Suchmaschine werden die europäischen Verbraucher in die Lage versetzt nach grünen, umweltfreundlichen, Produkten und Dienstleistungen (ohne Nahrungsmittel und Medikamente) von hoher Qualität zu suchen und zu unterscheiden. Informieren Sie sich über Produkte aus dem jeweiligen EU-Land, das EU-Umweltzeichen und wo man sie erwerben kann bzw. nutzen kann.