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Dienstag, 19. April 2016

Tagesseminar am 09.06.2016










„Workshop Produktkennzeichnung nach ProdSG“

Die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher 
unübersichtlich. 
Doch bei falscher oder fehlender CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder
von bis zu 100.000 Euro. 
Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick dafür schärfen, 
was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der Bereitstellung 
Ihrer Produkte beachten müssen. Schritt für Schritt werden Sie an die 
praktische Anwendung und Umsetzung heran geführt.

HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH



Freitag, 1. April 2016

OEKO-TEX® Standard 100

Neue Prüfkriterien & Grenzwerte für 2016


Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2016 für alle Zertifizierungsvorgänge endgültig in Kraft.

Zu folgenden Testparametern erfolgten Ergänzungen oder Veränderungen im Kriterienkatalog:

Perfluorierte Verbindungen, zinnorganische Verbindungen, Weichmacher/Phthalate, Pestizide, chlorierte Phenole, chlorierte Benzole und Toluole, als krebserregend eingestufte und damit verbotene Farbmittel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate sowie Flammschutzmittel. 

In der OEKO-TEX® Produktklasse IV wurde zusätzlich der neue Testparameter „UV-Stabilisatoren“ aufgenommen.



Quelle: OEKO-TEX® Gemeinschaft / Presseinformation.

Samstag, 5. März 2016

Produktsicherheitsportal um Datenbank erweitert



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 
Gebrauchsgegenstände und technische Produkte müssen sicher sein. Dennoch kommen immer wieder Produkte auf den Markt, die ihre Nutzer gefährden können. In ihrem Produktsicherheitsportal informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über in Deutschland gefundene gefährliche technische Produkte. Dazu trägt sie Informationen aus verschiedenen europäischen Meldeverfahren zusammen. Die neue BAuA-Datenbank Produktsicherheit informiert jetzt schnell und unkompliziert über gefährliche Produkte auf dem Markt.

Um die Sicherheit von technischen Produkten zu gewährleisten, regelt das Produktsicherheitsgesetz die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine. Eine wirksame europaweite Marküberwachung soll den Verbraucher vor fehlerhaften, gefährlichen Produkten schützen. Die BAuA ist durch das Produktsicherheitsgesetz beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren. Im Produktsicherheitsportal der BAuA finden Akteure der Marktüberwachung, Hersteller, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht zuletzt Verbraucher wichtige Informationen über gefährliche Produkte. Bei den Meldungen handelt es sich um Produktrückrufe, deren Bekanntmachung im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist. Daneben werden rechtswirksame und veröffentlichte Untersagungsverfügungen der deutschen Marktüberwachung aufgegriffen und einzelne Meldungen des Schnellwarnsystems RAPEX der Europäischen Kommission übersetzt und veröffentlicht.

Die neue BAuA-Datenbank Produktsicherheit führt die Ergebnisse aus den verschiedenen Meldeverfahren zusammen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Datensätze frei nach beliebigen Stichworten zu durchsuchen oder die Ergebnisse nach Meldeverfahren und Produktkategorie zu filtern. Alle produktbezogenen Daten und Informationen aus den Meldeverfahren finden sich übersichtlich strukturiert in einem Datenblatt. So kann sich der Nutzer schnell, umfänglich und unkompliziert über gefährliche Produkte informieren.

Die BAuA-Datenbank Produktsicherheit gibt es im Internet unter den Adressen www.baua.de/produktrueckrufe  oder www.rueckrufe.de .

Dienstag, 2. Februar 2016

2. März 2016 IHK Tagesseminar Produktsicherheit jetzt noch schnell anmelden!



 

 



Kennzeichnung von Verbraucherprodukten

Mittwoch, 2. März 2016, 9:00 bis 16:00 Uhr

Termin speichern:  iCal  Outlook
Niederrheinische IHK, Duisburg
Entgelt: 75,00 Euro

Seminar: 
Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Seminar der Niederrheinischen IHK am 2. März 2016 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

ACHTUNG: Wer die Gelegenheit noch nutzen möchte, zum TERMIN am 2. März 2016 sind noch einige Plätze frei.