Neue Prüfkriterien & Grenzwerte für 2016
Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen
Übergangsfrist am 1. April 2016 für alle Zertifizierungsvorgänge endgültig in
Kraft.
Zu folgenden Testparametern erfolgten Ergänzungen oder
Veränderungen im Kriterienkatalog:
Perfluorierte Verbindungen, zinnorganische Verbindungen,
Weichmacher/Phthalate, Pestizide, chlorierte Phenole, chlorierte Benzole und
Toluole, als krebserregend eingestufte und damit verbotene Farbmittel,
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkylphenole und
Alkylphenolethoxylate sowie Flammschutzmittel.
In der OEKO-TEX® Produktklasse IV wurde zusätzlich der neue
Testparameter „UV-Stabilisatoren“ aufgenommen.
Quelle: OEKO-TEX® Gemeinschaft / Presseinformation.
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