Die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich. Doch bei falscher oder fehlender CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick dafür schärfen, was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen. Schritt für Schritt werden Sie an die praktische Anwendung und Umsetzung heran geführt.
HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
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Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Dienstag, 19. April 2016
Tagesseminar am 09.06.2016
Freitag, 1. April 2016
OEKO-TEX® Standard 100
Neue Prüfkriterien & Grenzwerte für 2016
Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen
Übergangsfrist am 1. April 2016 für alle Zertifizierungsvorgänge endgültig in
Kraft.
Zu folgenden Testparametern erfolgten Ergänzungen oder
Veränderungen im Kriterienkatalog:
Perfluorierte Verbindungen, zinnorganische Verbindungen,
Weichmacher/Phthalate, Pestizide, chlorierte Phenole, chlorierte Benzole und
Toluole, als krebserregend eingestufte und damit verbotene Farbmittel,
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkylphenole und
Alkylphenolethoxylate sowie Flammschutzmittel.
In der OEKO-TEX® Produktklasse IV wurde zusätzlich der neue
Testparameter „UV-Stabilisatoren“ aufgenommen.
Quelle: OEKO-TEX® Gemeinschaft / Presseinformation.
Samstag, 5. März 2016
Produktsicherheitsportal um Datenbank erweitert
Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Gebrauchsgegenstände und technische Produkte müssen sicher
sein. Dennoch kommen immer wieder Produkte auf den Markt, die ihre Nutzer
gefährden können. In ihrem Produktsicherheitsportal informiert die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über in Deutschland
gefundene gefährliche technische Produkte. Dazu trägt sie Informationen aus
verschiedenen europäischen Meldeverfahren zusammen. Die neue BAuA-Datenbank
Produktsicherheit informiert jetzt schnell und unkompliziert über gefährliche
Produkte auf dem Markt.
Um die Sicherheit von technischen Produkten zu
gewährleisten, regelt das Produktsicherheitsgesetz die sicherheitstechnische
Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine. Eine wirksame
europaweite Marküberwachung soll den Verbraucher vor fehlerhaften, gefährlichen
Produkten schützen. Die BAuA ist durch das Produktsicherheitsgesetz beauftragt,
die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser
Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und
Arbeitsmittel zu informieren. Im Produktsicherheitsportal der BAuA finden
Akteure der Marktüberwachung, Hersteller, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte,
gewerbliche Einkäufer und nicht zuletzt Verbraucher wichtige Informationen über
gefährliche Produkte. Bei den Meldungen handelt es sich um Produktrückrufe,
deren Bekanntmachung im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist. Daneben werden
rechtswirksame und veröffentlichte Untersagungsverfügungen der deutschen
Marktüberwachung aufgegriffen und einzelne Meldungen des Schnellwarnsystems
RAPEX der Europäischen Kommission übersetzt und veröffentlicht.
Die neue BAuA-Datenbank Produktsicherheit führt die Ergebnisse
aus den verschiedenen Meldeverfahren zusammen. Der Nutzer hat die Möglichkeit,
die Datensätze frei nach beliebigen Stichworten zu durchsuchen oder die
Ergebnisse nach Meldeverfahren und Produktkategorie zu filtern. Alle
produktbezogenen Daten und Informationen aus den Meldeverfahren finden sich
übersichtlich strukturiert in einem Datenblatt. So kann sich der Nutzer
schnell, umfänglich und unkompliziert über gefährliche Produkte informieren.
Die BAuA-Datenbank Produktsicherheit gibt es im Internet unter
den Adressen www.baua.de/produktrueckrufe
oder www.rueckrufe.de .
Dienstag, 2. Februar 2016
2. März 2016 IHK Tagesseminar Produktsicherheit jetzt noch schnell anmelden!
Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Mittwoch, 2. März 2016, 9:00 bis 16:00 Uhr
Seminar:
Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Seminar der Niederrheinischen IHK am 2. März 2016 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.
ACHTUNG: Wer die Gelegenheit noch nutzen möchte, zum TERMIN am 2. März 2016 sind noch einige Plätze frei.
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