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Freitag, 1. April 2016

OEKO-TEX® Standard 100

Neue Prüfkriterien & Grenzwerte für 2016


Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2016 für alle Zertifizierungsvorgänge endgültig in Kraft.

Zu folgenden Testparametern erfolgten Ergänzungen oder Veränderungen im Kriterienkatalog:

Perfluorierte Verbindungen, zinnorganische Verbindungen, Weichmacher/Phthalate, Pestizide, chlorierte Phenole, chlorierte Benzole und Toluole, als krebserregend eingestufte und damit verbotene Farbmittel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate sowie Flammschutzmittel. 

In der OEKO-TEX® Produktklasse IV wurde zusätzlich der neue Testparameter „UV-Stabilisatoren“ aufgenommen.



Quelle: OEKO-TEX® Gemeinschaft / Presseinformation.

Samstag, 5. März 2016

Produktsicherheitsportal um Datenbank erweitert



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 
Gebrauchsgegenstände und technische Produkte müssen sicher sein. Dennoch kommen immer wieder Produkte auf den Markt, die ihre Nutzer gefährden können. In ihrem Produktsicherheitsportal informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über in Deutschland gefundene gefährliche technische Produkte. Dazu trägt sie Informationen aus verschiedenen europäischen Meldeverfahren zusammen. Die neue BAuA-Datenbank Produktsicherheit informiert jetzt schnell und unkompliziert über gefährliche Produkte auf dem Markt.

Um die Sicherheit von technischen Produkten zu gewährleisten, regelt das Produktsicherheitsgesetz die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine. Eine wirksame europaweite Marküberwachung soll den Verbraucher vor fehlerhaften, gefährlichen Produkten schützen. Die BAuA ist durch das Produktsicherheitsgesetz beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren. Im Produktsicherheitsportal der BAuA finden Akteure der Marktüberwachung, Hersteller, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht zuletzt Verbraucher wichtige Informationen über gefährliche Produkte. Bei den Meldungen handelt es sich um Produktrückrufe, deren Bekanntmachung im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist. Daneben werden rechtswirksame und veröffentlichte Untersagungsverfügungen der deutschen Marktüberwachung aufgegriffen und einzelne Meldungen des Schnellwarnsystems RAPEX der Europäischen Kommission übersetzt und veröffentlicht.

Die neue BAuA-Datenbank Produktsicherheit führt die Ergebnisse aus den verschiedenen Meldeverfahren zusammen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Datensätze frei nach beliebigen Stichworten zu durchsuchen oder die Ergebnisse nach Meldeverfahren und Produktkategorie zu filtern. Alle produktbezogenen Daten und Informationen aus den Meldeverfahren finden sich übersichtlich strukturiert in einem Datenblatt. So kann sich der Nutzer schnell, umfänglich und unkompliziert über gefährliche Produkte informieren.

Die BAuA-Datenbank Produktsicherheit gibt es im Internet unter den Adressen www.baua.de/produktrueckrufe  oder www.rueckrufe.de .

Dienstag, 2. Februar 2016

2. März 2016 IHK Tagesseminar Produktsicherheit jetzt noch schnell anmelden!



 

 



Kennzeichnung von Verbraucherprodukten

Mittwoch, 2. März 2016, 9:00 bis 16:00 Uhr

Termin speichern:  iCal  Outlook
Niederrheinische IHK, Duisburg
Entgelt: 75,00 Euro

Seminar: 
Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Seminar der Niederrheinischen IHK am 2. März 2016 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

ACHTUNG: Wer die Gelegenheit noch nutzen möchte, zum TERMIN am 2. März 2016 sind noch einige Plätze frei.

Freitag, 4. Dezember 2015

Fakten: Gefährliche Produkte 2015 veröffentlicht



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die meisten gefährlichen Produkte kamen auch 2014 aus China, allerdings dicht gefolgt von Deutschland. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Informationsdienst "Gefährliche Produkte 2015. Informationen zur Produktsicherheit". Im jährlich erscheinenden Bericht zur Produktsicherheit wertet die BAuA unter anderem die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX statistisch aus. 27 Prozent der erfassten mangelhaften Produkte kamen dabei aus China, wobei ihr Anteil gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken ist. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Anteil der aus Deutschland stammenden gefährlichen Produkte dagegen um acht Prozent gestiegen. 2014 gab die BAuA insgesamt 209 Meldungen in das RAPEX-System der Europäischen Kommission ein. Über die statistischen Auswertungen hinaus beleuchtet der gerade erschienene Informationsdienst das Unfallgeschehen mit Geräten und Maschinen.

Beinahe die Hälfte der per RAPEX gemeldeten Produkte verstieß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die größte Produktgruppe bildeten dabei mit 89 Prozent Fahrzeuge und deren Aufbauten. Es bestand in den meisten Fällen eine mechanische Gefährdung, beispielsweise aufgrund von Festigkeitsmängeln. Der zweithäufigste Bemängelungsgrund waren Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), wobei die Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit mit 51 Prozent hier die größte Produktgruppe bildeten. Gemeldet wurde besonders häufig Bekleidung, bei der Grenzwerte für Farbstoffe oder Chrom VI überschritten wurde.

Die Auswertung von nationalen Pressemeldungen sowie die Meldungen tödlicher Arbeitsunfälle vervollständigen den Bericht. Insgesamt gelangten 1044 regionale sowie überregionale Pressemeldungen über Unfälle, gefährliche Ereignisse, Verletzungen und Tod mit Beteiligung von technischen Geräten in die Auswertung. Wie bereits im vergangenen Jahr stehen Maschinen für Gewerbe und Industrie sowie Transport- und Hebemittel an der Spitze der Gefahrenstatistik. 2014 wurden der BAuA 169 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit technischen Produkten standen. Im überwiegenden Teil der Fälle ist menschliches Fehlverhalten als Unfallursache anzunehmen. Der Bericht schließt mit Hinweisen auf die Meldeverfahren in der Europäischen Union und den amtlichen Bekanntmachungen in 2014.

"Gefährliche Produkte 2015. Informationen zur Produktsicherheit"; Isabell Bentz, Annegret Bilinski, Tobias Bleyer, Jochen Blume; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2015; ISBN 978-3-88261-153-3; 80 Seiten.

Donnerstag, 17. September 2015

BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug



Ob im Rollenspiel mit Puppen, beim Ballspielen oder Tauchen im Planschbecken – wenn Kinder spielen, gehört Spielzeug dazu. Mit sechs Jahren hat ein Kind fast ein Drittel seines Lebens mit Spielen verbracht. Doch wissen wir auch, womit sie da spielen?

BUND-Stichprobe: fast alle Kinderprodukte mit Giftstoffen belastet

Der BUND hat neun Kinderprodukte untersuchen lassen. Das Ergebnis: Bis auf eine Ausnahme wurden in allen Produkten gesundheitsschädliche Chemikalien gefunden – darunter Weichmacher, krebserregende polyzyklische aromatische Verbindungen (PAK) oder nervenschädliches Toluol.


So enthält etwa ein Kinder-Schnorchel Set einen ganzen Weichmacher-Cocktail. Die Konzentration des Stoffes Diethylhexylphthalat (DEHP), der die Entwicklung der Sexualorgane von Kindern schädigen kann, war in dem Schnorchel sogar 45-mal höher als der für Spielzeug geltende Grenzwert.

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