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Donnerstag, 21. Februar 2013

ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Aktuell: ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Internet erleichtert Absprache und vereinheitlicht Kennzeichnung

Die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die wichtigste Grundlage für ihre sichere Verwendung - sowohl für Hersteller und Lieferanten als auch für Beschäftigte und Verbraucher. 
Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. 

Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

Die ECHA unterhält ein öffentliches Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für Chemikalien in Europa. Es bietet für viele Stoffe jedoch eine große Bandbreite unterschiedlicher Informationen. Die neue Internetplattform steht den Anmeldern der jeweiligen Stoffe zur Verfügung und soll helfen, unterschiedliche Angaben zu vereinheitlichen.

Weitere Informationen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gibt es unter der Adresse http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory der ECHA.

Freitag, 15. Februar 2013

Workshop Produktkennzeichnung Niederrheinische IHK in Duisburg


Workshop:

Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Workshop der Niederrheinischen IHK am 7. März 2013 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

Hintergrund:

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG: „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“). Die Kennzeichnungspflichten, insbesondere von Verbraucherprodukten, nach dem neuen ProdSG sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich. Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen teils hohe Bußgelder.

Inhalt:

Der Workshop soll den Blick dafür schärfen, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung ihrer Produkte, insbesondere von Verbraucherprodukten, beachten müssen. Die praktische Anwendung und Umsetzung steht dabei im Vordergrund. Es werden unter anderem folgende Aspekte betrachtet: Rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen), Kennzeichnungspflichten, Risikobeurteilung, Rückrufmanagement, Produktverbesserungen.
zum Flyer

Zielgruppe:

Techniker, Ingenieure, technische Leiter, Einkäufer, Qualitätsmanager, Produktmanager, Produktdesigner sowie Interessierte aus Unternehmen, die insbesondere Verbraucherprodukte herstellen, handeln oder importieren

Teilnahmebedingungen:

Der Teilnehmerbeitrag für das Ganztagsseminar beträgt 75,00 Euro und beinhaltet die Tagungsunterlagen sowie einen Mittagsimbiss. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

Donnerstag, 7. Februar 2013

Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA) heruntergeladen werden.

Sonntag, 20. Januar 2013

Verbot für Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung

Ab 3. März 2013 ist die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Donnerstag, 10. Januar 2013

Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe


Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr 2012.
Dieser Bericht enthält:
- erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden "ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes,
- eine Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012, für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren Rechtsvorschriften unterliegt.

Quelle: BAuA

Samstag, 29. Dezember 2012

Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten


Die Kommission muss entsprechend der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassen, wenn diese Produkte ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und große Unterschiede in den Leistungsniveaus bei gleichwertigen Funktionen aufweisen.

Aus diesem Grund wurde am 26. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung Nr. 874/2012 "zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" veröffentlicht.

Durch die jetzt veröffentlichte Verordnung werden neue Bestimmungen festgelegt, um den Lieferanten durch das Energieetikett dynamische Anreize dafür zu bieten, die Energieeffizienz elektrischer Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen.

Die noch bis zum 1. September 2013 gültige Richtlinie 98/11/EG ist auf bestimmte Technologien innerhalb der Kategorie der Haushaltslampen beschränkt. Damit das Etikett aber auch zur Verbesserung der Energieeffizienz anderer Lampentechnologien verwendet werden kann, sollen zukünftig auch Lampen mit gebündeltem Licht, Niedrigstvoltlampen, Leuchtdioden und Lampen, die überwiegend für professionelle Beleuchtungszwecke verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 874/2012 fallen.

Leuchten werden oftmals mit eingebauten oder mitgelieferten Lampen verkauft. Ergänzend zu den Anforderungen für Lampen soll die Verordnung auch dafür sorgen, dass die Verbraucher über die Kompatibilität einer Leuchte mit Energiesparlampen und über die Energieeffizienz der zur Leuchte gehörenden Lampe informiert werden.
Quelle: CE News

Mittwoch, 21. November 2012

“Der kalte Atem eines Gesetzes”


 “Der kalte Atem eines Gesetzes, ein Jahr ProdSG”

Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz hält die Anbieter entweder in Atem oder setzt bei ihnen einfach nur Verdrängungsmechanismen frei. Dabei kann das Gesetz ernste Folgen haben.

„trend and style“ das Handelsmagazin für Geschenke, Home-Deco und Lifestyle berichtet unter dem Titel “ Der kalte Atem eines Gesetzes” in seiner aktuellen “Winterausgabe
2012” über das Produktsicherheitsgesetz ProdSG und seine Auswirkungen auf die Branche.

Der komplette Artikel und weitere Artikel zu dem Thema in der Presseschau

Freitag, 9. November 2012

Die EU bietet einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher!

Auf den EU Seiten gibt es einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher.

Mit Hilfe einer Suchmaschine werden die europäischen Verbraucher in die Lage versetzt nach grünen, umweltfreundlichen, Produkten und Dienstleistungen (ohne Nahrungsmittel und Medikamente) von hoher Qualität zu suchen und zu unterscheiden. Informieren Sie sich über Produkte aus dem jeweiligen EU-Land, das EU-Umweltzeichen und wo man sie erwerben kann bzw. nutzen kann.

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die richtige Produktkennzeichnung ein Workshop für Firmen


Die Kennzeichnungspflichten mit oder ohne CE, nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen Bußgelder zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro, also nichts was man auf die leichte Schulter nehmen könnte. 

Darum ist es wichtig die Produkte richtig zu kennzeichnen und die richtigen Unterlagen für jedes Produkt zu erstellen. Hier setzt der Workshop an und schärft den Blick für die Beantwortung der Frage: 

„Was ich als Hersteller, Importeur oder Händler bei meinen Produkten beachten muss, wenn ich sie auf dem Markt bereitstelle?“

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Design, Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann.
 
Dabei geht es vorrangig um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft. 

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Veranstaltung Workshop Produktkennzeichnung nach ProdSG









Im Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft getreten und die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung / CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick dafür schärfen, was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen.

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Entwicklung, Design, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann, dabei geht es konkret um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft.

Zwei Termine stehen 2013 beim HKBiS in Hamburg zur Verfügung, klicken Sie hierfür weitere Informationen.