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Montag, 15. April 2013

Die Schwarze Liste: verbotene Geschäftspraktiken

Bestimmte Geschäftspraktiken in Europa sind gemäß der Richtlinie 2005/29/EG  IMMER verboten. Mit anderen Worten: Die Geschäftspraktiken gelten unter allen Umständen als unlauter. Eine fallspezifische Bewertung im Hinblick auf andere Bestimmungen der Richtlinie ist nicht erforderlich.

Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, Marketingfachleute und Verbraucher genau wissen, was verboten ist, wurde eine Schwarze Liste mit 31 unlauteren Geschäftspraktiken erstellt.

Sie enthält zum Beispiel:

Falsche Behauptung, Gütezeichen und Kodizes zu haben

  • Die Behauptung eines Gewerbetreibenden, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, obgleich dies nicht der Fall ist.
  • Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung.
  • Die Behauptung, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt, obgleich dies nicht der Fall ist.
  • Die Behauptung, dass ein Gewerbetreibender (einschließlich seiner Geschäftspraktiken) oder ein Produkt von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist, oder die Aufstellung einer solchen Behauptung, ohne dass den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung entsprochen wird.

Die Richtlinie2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken

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