Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, Marketingfachleute und Verbraucher genau wissen, was verboten ist, wurde eine Schwarze Liste mit 31 unlauteren Geschäftspraktiken erstellt.
Sie
enthält zum Beispiel:
Falsche
Behauptung, Gütezeichen und Kodizes zu haben
- Die Behauptung eines Gewerbetreibenden, zu den
Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, obgleich dies nicht der
Fall ist.
- Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen
oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung.
- Die Behauptung, ein Verhaltenskodex sei von einer
öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt, obgleich dies nicht der Fall
ist.
- Die Behauptung, dass ein Gewerbetreibender
(einschließlich seiner Geschäftspraktiken) oder ein Produkt von einer
öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt
worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist, oder die Aufstellung einer
solchen Behauptung, ohne dass den Bedingungen für die Bestätigung,
Billigung oder Genehmigung entsprochen wird.
Die Richtlinie2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken
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