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Donnerstag, 19. Januar 2017

rule of ten | die Fehlerkosten Zehnerregel




Die Zehnerregel der Fehlerkosten besagt, dass je weiter ein Fehler sich unentdeckt in die späten Phasen des Werdeganges eines Produktes oder Prozesses bewegt – oder gar bis zum Kunden –, umso höher werden die Kosten zur Behebung dieses Fehlers.

Eindrucksvoll untermauert wird die Zehnerregel durch die Ergebnisse einiger Studien aus den 70er Jahren in Japan, USA und Großbritannien, die sich mit den Ursachen von Produkt- bzw. Qualitätsmängeln beschäftigten. Alle Analysen lieferten nahezu die gleichen Ergebnisse: Ca. 70 % aller Produktmängel hatten ihre Ursache bereits in der Entwicklung, Konstruktion und Arbeitsvorbereitung.

Der Herstellungsprozess selbst hat bezüglich der Endqualität des Produktes offensichtlich eher einen sekundären Einfluss. Eine VDMA-Studie zum Thema „Qualitätsbezogene Kosten“ Anfang der 90er Jahre in der Bundesrepublik bestätigt dieses Ergebnis.

Die Zehnerregel der Fehlerkosten oder „ rule of ten“ sagt aus, dass sich die Fehlerkosten für einen nicht entdeckten Fehler von Stufe zu Stufe der Wertschöpfung um den Faktor 10 erhöhen. Je früher ein Fehler entdeckt und beseitigt wird, desto kostengünstiger ist dies für die Organisation.   http://www.produktsicherheit.gathmann-design.de/html/infos.html

Montag, 2. Januar 2017

PSI Best Practice Forum Düsseldorf



















“Produktdokumentation?
Noch nie gehört? Dann wird es Zeit!”
Dienstag, 10. Januar 2017 | 12.00 -12.30 Uhr
PSI Best Practice Forum Halle 9 M04

„Biokunststoff - Eine grüne Alternative zu 
konventionellem Plastik?  
Technischer Fortschritt oder doch nur Werbehype?“
Mittwoch, 11. Januar 2017 |  12.30 -13.00 Uhr
PSI Best Practice Forum  Halle 9 M04



Freitag, 18. November 2016

App Verbraucher Schutz



vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Warnung vor unsicheren Lebensmitteln und Produkten. Lebensmittel-Meldefunktion für Verbraucher
Diese App warnt den Verbraucher über Lebensmittel und Produkte die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden. Liegen entsprechende Warnungen vor, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung auf sein Smartphone. Dabei kann er über „Einstellungen“ sowohl die Anzahl der Warnungen als auch die Benachrichtigungen individuell steuern.
Verbraucher können mit dieser App selbst aktiv werden und über eine integrierte Meldefunktion nicht sichere Lebensmittel in nur 4 Schritten dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Von dort wird die Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weitergeleitet.
Darüber hinaus informiert diese App über die 7 wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene, gibt Hinweise zur Kennzeichnung bei Lebensmitteln und über empfehlenswerte Gütesiegel. Zu vielen Verbraucherfragen bietet sie tagesaktuelle Meldungen.




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