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Mittwoch, 24. September 2014

TERMINE



Die aktuellen Termine von Seminaren, Workshops und Vorträgen zu unterschiedlichen Themen rund um die Produktsicherheit, sichere Produkte, Verbraucherprodukte, CE und weitere Kennzeichnungen, etc. finden Sie auf der Internetseite von Produktsicherheit.org

Montag, 22. September 2014

CE Zeichen richtig oder falsch?




Sie haben ein Produkt mit CE Zeichen, doch das CE Zeichen kommt
Ihnen irgendwie komisch vor? Als “Erste Hilfe” zum Test eines 
CE Zeichens  auf einem Produkt, benutzen Sie unsere Testfolie!

Laden Sie sich auf der Seite www.produktsicherheit.org die .jpg-Datei
herunter und drucken Sie die Datei in der Originalgröße auf einer
transparenten Folie aus, dann können Sie sofort durch auflegen der 
Folie das Original CE Zeichen mit dem CE Zeichen auf Ihrem Produkt
vergleichen.

Montag, 21. Juli 2014

Gefahren durch Knopfzellen - Internationale Kampagne der OECD



Im Rahmen einer internationalen Kampagne hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD (www.oecd.org)  auf Gefahren aufmerksam gemacht, die von kleinen Batterien, sogenannten Knopfbatterien oder Knopfzellen, ausgehen.



Diese Batterien in der Größe von Münzen sind in Haushaltsprodukten wie Spielzeug, Taschenrechnern, Fernbedienungen für KFZ-Türen, TV-Fernbedienungen, Hörgeräten, Badezimmer- oder Küchenwaagen, Leseleuchten, „elektrischen Kerzen", Grußkarten u.a.m. enthalten. Viele dieser Geräte haben Batteriefächer, die - auch für Kinder - einfach zu öffnen sind.



Bei Verschlucken können Knopfbatterien zu schweren und dauerhaften Verletzungen oder sogar zum Tod führen. Gerade bei Kindern besteht die Möglichkeit, dass es in der Kehle durch Kontakt der Batterie mit Speichel zu einem Stromfluss und in der Folge einer chemischen Reaktion kommt, die schon in weniger als zwei Stunden schwere Verbrennungen verursacht. Die Verletzungsfolgen können sich auch nach Entfernung der Batterie noch verschlechtern.



Folgende Maßnahmen werden daher empfohlen:


1.       Knopfzellen unbedingt von Kindern fernhalten.

2.       Prüfen Sie regelmäßig in Ihrem Haushalt, ob die Batteriefächer der Produkte, die Knopfzellen enthalten, leicht zu öffnen sind (evtl. auch erst durch Verschleiß nach längerem Gebrauch); entfernen Sie gegebenenfalls das Produkt aus der Umgebung von Kindern oder tauschen Sie es aus.
3.       Beachten Sie allfällige zusätzliche Warnhinweise in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Produkt.
4.       Entsorgen Sie gebrauchte Batterien sofort aus Ihrem Haushalt: leere Batterien können immer noch gefährlich sein.
5.       Wenn Sie vermuten, dass ein Kind eine Knopfbatterie verschluckt hat, bringen Sie es sofort in ein Krankenhaus. Lassen Sie das Kind weder essen noch trinken und lösen Sie kein Erbrechen aus.
6.       Sprechen Sie auch mit anderen über die mit Knopfbatterien verbundenen Risiken.


Mittwoch, 25. Juni 2014

Produktsicherheit aktuell "Rote Karte für verbotenen roten Farbstoff: Behörden ziehen Fanschminke aus dem Verkehr"



Fußballweltmeisterschaft 2014: Fans zeigen Flagge und bemalen sich das Gesicht mit ihren Nationalfarben

Weltweit dekorieren sich Fans in ihren Nationalfarben – im Stadion, auf Fanmeilen oder Partys – um die Identifizierung mit ihrer Mannschaft auch äußerlich zu zeigen. Schminkstifte in den Nationalfarben gehören zu jeder Fanausstattung
Die Kosmetiklabore am CVUA Karlsruhe und Freiburg untersuchten im Vorfeld und zu Beginn der WM insgesamt 14 Fanschminken auf Einhaltung des europäischen Kosmetikrechtes. Die Produkte stammten überwiegend aus Filialketten. Alle 14 untersuchten Proben wurden beanstandet.
Die Schminkstifte sind als praktische Drehstifte in den Farben schwarz-rot-gelb bzw. schwarz-rot-gold auf dem deutschen Markt. Die Stifte selbst setzen sich hauptsächlich zusammen aus Wachsen oder wachsartigen Stoffen (z.B. Bienenwachse, Carnaubawachs, Ceresin), Paraffin, Ölen, Konservierungsstoffen und Antioxidantien sowie unterschiedlichen Farbstoffen bzw. Pigmenten je nach Farbe.

Schwerpunkt der analytischen Untersuchung war der Nachweis verbotener oder nicht deklarierter Farbstoffe und Pigmente.
Schminkstifte sind kosmetische Mittel, die die Vorschriften der EU Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen müssen. Danach sind bestimmte Farbstoffe für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Farbstoffe müssen in Liste der Bestandteile „Ingredients“ mit ihrer *Colour Index Nummer (CI) aufgeführt sein. Daneben sind in der Verordnung eine Reihe von Farbstoffen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ausdrücklich verboten. Andere Farbstoffe, die weder zugelassen noch verboten sind, dürfen natürlich ebenso nicht verwendet werden. *Der Colour Index ist ein Nachschlagewerk gebräuchlicher Farbmittel und enthält Informationen über die chemische Struktur und Eigenschaften der Stoffe.

Alle kosmetischen Mittel müssen von der „verantwortlichen Person“ beim europäischen Notifizierungsportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) gemeldet und ihre Rahmenrezeptur hinterlegt werden
Name und Anschrift des Herstellers oder einer anderen in der EU ansässigen verantwortlichen Person müssen auf der Verpackung angegeben werden, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Falls das Produkt außerhalb der EU hergestellt wird, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.