IHK Kurse zum Themenkreis Produktsicherheit im 2. Halbjahr 2026 online und in Präsenz! Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!
Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Mittwoch, 20. Mai 2026
IHK Kurse zum Themenkreis Produktsicherheit im 2. Halbjahr 2026!
Freitag, 8. Mai 2026
Überarbeitete Entwaldungsverordnung EUDR - neue Kommissionsvorschläge zu wirksamer Umsetzung!
Die Kommission hat einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen veröffentlicht.
Sie
sollen eine reibungslose und wirksame Umsetzung der EUDR gewährleisten, nachdem
das Europäische Parlament und die EU-Staaten sich im vergangenen Dezember auf
eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt hatten. Wirtschaftsakteuren,
Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Interessenträgern erhalten
zusätzliche Klarheit; gleichzeitig sollen rechtliche Stabilität und
Vorhersehbarkeit gewährleistet werden. Mit dem heutigen Paket kommt die
Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat
nach, eine Überprüfung der überarbeiteten Verordnung zur Vereinfachung
durchzuführen, und bereitet sich auf das Inkrafttreten der Verordnung bis Ende
dieses Jahres vor.
Neue vorgelegte Dokumente
In dem
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat werden
die Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben, die seit dem Inkrafttreten der EUDR im
Juni 2023 umgesetzt wurden, sowie die im heutigen Paket eingeführten Maßnahmen.
Diese Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Verringerung des
Verwaltungsaufwands führen. Sie dürften die jährlichen Befolgungskosten für
Unternehmen, die der EUDR-Verpflichtung unterliegen, im Vergleich zur
ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Außerdem werden geplante
Instrumente zur Erleichterung des Handels vorgestellt, z. B. Repositorien für
Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe
im Rahmen der EUDR, um die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht zu
erleichtern. Darüber hinaus zeigt der Bericht, dass die EUDR bereits zu
strukturellen Veränderungen in den globalen Lieferketten beiträgt, mit erhöhten
Investitionen in die Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz, wodurch
nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Produktionspraktiken unterstützt werden.
In dem
aktualisierten Leitfaden und den
häufig gestellten Fragen werden die Themen behandelt,
die von den Interessenträgern am häufigsten angesprochen werden. In beiden
Dokumenten werden die Verpflichtungen für die nachgelagerte Lieferkette und die
sehr vereinfachte spezifische Regelung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber
weiter präzisiert. Es werden Erläuterungen zu Themen wie E-Commerce und
Geolokalisierungsmodalitäten gegeben. Die aktualisierten
EUDR-Infografiken zur Lieferkette bieten auch benutzerfreundliche praktische
Beispiele, die die verschiedenen Lieferkettenszenarien veranschaulichen. Diese
Dokumente wurden mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine harmonisierte
Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU ausführlich erörtert.
Der Entwurf
eines delegierten Rechtsakts enthält gezielte
Änderungen des Anwendungsbereichs der EUDR-Produktrichtlinie. Sie
aktualisiert den Entwurf des delegierten Rechtsakts des letzten Jahres und
berücksichtigt die Rückmeldungen der Interessenträger während der
Konsultationsphase. Der Entwurf enthält vorgeschlagene Ergänzungen bestimmter
nachgelagerter Produkte wie löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate.
Ferner werden mehrere Ausnahmen vom Anwendungsbereich vorgeschlagen, z. B.
Leder oder runderneuerte Reifen, sowie Ausnahmen wie Produktmuster, bestimmte
Verpackungsmaterialien, gebrauchte und gebrauchte Produkte und Abfälle. Der
Entwurf des delegierten Rechtsakts steht der Öffentlichkeit bis zum 1. Juni
2026 zur Stellungnahme offen.
Aktualisiertes Informationssystem
Parallel
dazu aktualisiert die Kommission das Informationssystem, um
den durch die überarbeitete Verordnung eingeführten Änderungen Rechnung zu
tragen und die Benutzerfreundlichkeit des Systems zu verbessern.
Der aktualisierte
Entwurf eines Durchführungsrechtsakts über das Informationssystem wird nun
den Mitgliedstaaten vor seiner Annahme vorgelegt. Zu
den wichtigsten Entwicklungen gehören:
- ein
vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer,
dass an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst ist;
- aktualisierte
Spezifikationen für die automatisierten Anwendungsschnittstellen;
- einen
Notfallplan für ungeplante Nichtverfügbarkeit;
- und
eine freiwillige Gruppierungsfunktion, die als Reaktion auf Anfragen aus
der Wirtschaft eingeführt wurde.
Die
Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um verfügbare
Informationen aus nationalen Datenbanken zu nutzen, die sich direkt im
Informationssystem widerspiegeln, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer
EUDR-Verpflichtungen zu unterstützen. Dies dürfte den Aufwand für Kleinst- und
kleine Primärbetreiber weiter verringern.
Die
Kommission konzentriert sich auf die Erleichterung der Umsetzung und die
Gewährleistung eines erfolgreichen Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 30.
Dezember 2026.
Hintergrund
Mit der
EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass
wichtige Güter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht sowohl
innerhalb der EU als auch weltweit zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen,
da sie zu den wichtigsten Faktoren für den Klimawandel und den Verlust an
biologischer Vielfalt gehören. Hauptursache für die Entwaldung ist die
Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von
sieben unter die Verordnung fallenden Rohstoffen – Rinder, Holz, Kakao, Soja,
Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte.
Gemäß
der Verordnung muss jeder Marktteilnehmer oder Händler, der diese Rohstoffe auf
dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt, nachweisen können,
dass die Produkte nicht aus kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur
Waldschädigung beigetragen haben.
Im
Dezember 2025 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den
überarbeiteten Text der EUDR an, um die für eine
erfolgreiche Umsetzung erforderliche rechtliche Stabilität zu gewährleisten.
Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor und ab dem 30. Juni 2027
für andere Kleinst- und Kleinunternehmen.
Bereits
vor ihrem Inkrafttreten hat die Verordnung sowohl im öffentlichen als auch im
privaten Sektor positive Veränderungen bewirkt, die die Lieferketten
transparenter machen und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte
eröffnen.
Weitere Informationen
Website
der Kommission zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Noch
offen für Rückmeldungen “Deforestation
- Amendments, simplifications, and technical fixes to Annex I”
Quellen: EU-Vertretung in Deutschland
Sonntag, 28. Dezember 2025
Die richtige Produktkennzeichnung für Ihre Produkte - IHK Tageskurs - Jetzt anmelden!
Die richtige Produktkennzeichnung ist nach GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988) für jedes Produkt zwingend vorgeschrieben, jedoch für jedes Produkt anders. Wie wie sieht sie nun für Ihre Produkte aus?
Welche Regeln, Gesetze und Normen greifen bei der Kennzeichnung der unterschiedlichen Produkte? Wie sind die Unterschiede, wann müssen Produkte mit CE gekennzeichnet sein und wann nicht? Was ist Kennzeichnung, Prüfzeichen, wie sehen diese aus, was unterscheidet sie? Was ist im Falle eines Produktrückrufs zu beachten und wie kann ich meine Produkte vor Nachahmung schützen? Wo und wie finde ich Hinweise, Arbeitshilfen und Unterlagen zu den einzelnen Produktgruppen? Wann greifen welche gesetzlichen Anforderungen? Wie und was ändert sich durch den Digitalen Produktpass-DPP?
Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten Sie die Antworten auf die Fragen sowie Basis-Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen. Zudem lernen Sie diese auf eigene, die jeweilige Branche bzw. Produkte bezogen anzuwenden. ANMELDUNG + INFO
Donnerstag, 7. August 2025
Weiterbildung Produktsicherheit und Produktkonformität
Themen- und Terminübersicht für das zweite Halbjahr 2025 und das erste Halbjahr 2026. https://lnkd.in/e6tSQ7Sg
Dienstag, 1. Juli 2025
Juryvorsitz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis-Unternehmen 2025!
Beim 18. Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen wurde in den Kategorien - 59 Bürobedarf und Werbemittel - sowie - 69 Uhren und Schmuck - in diesem Jahr Lutz Gathmann der Juryvorsitz übertragen.
Klimawandel, Ressourcenknappheit und Artensterben bleiben
drängend, doch das Umfeld wandelt sich: Nachhaltigkeit verliert international
an Priorität, wirtschaftliche Unsicherheiten fördern kurzfristiges Denken.
Dennoch treibt die nachhaltige Wirtschaft in Deutschland den Wandel voran. Ihre
Vorreiter zeigen, dass Transformation notwendig und wirtschaftlich tragfähig
ist. Jetzt gilt es, diese Erfolge trotz Gegenwinds auszuweiten – mit mutigen
Innovationen, strategischen Allianzen und langfristigen Perspektiven.
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen 2025
würdigt die führenden Akteure in 100 Branchen. Die Auswahl basiert auf der
bislang umfassendsten Analyse öffentlich verfügbarer Nachhaltigkeitsdaten,
ergänzt durch Bewerbungen. Expert:innen begleiten den Prozess, rund 220
Fachjuror:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft entscheiden
über die Sieger.
https://www.nachhaltigkeitspreis.de/unternehmen
Montag, 23. Juni 2025
EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR EU 2023/988
Wie läuft es denn bei Ihnen so in der Praxis, mehr schlecht als recht?
Immer noch mehr Fragen als Antworten? Wäre es gut wenn Sie bei nächster Gelegenheit nochmal einiges erklärt bekämen?Freitag, 30. Mai 2025
Product compliance management - Formulare - Produktdatenblätter zur Selbstbearbeitung - GPSR EU 2023/988
Formulare - Produktdatenblätter zur Selbstbearbeitung
zu unterschiedlichen Themen und auch von unterschiedlicher Ausführlichkeit
je nach gewünschtem Anwendungsbereich:
1. Vereinfachte Risikoanalyse
Dient der schriftlichen Dokumentation der Risikoanalyse für die
Produktunterlagen bei Produkten von denen kein besonderes Risiko ausgeht.(Umfang
2 Seiten DIN A4)
2. Produktdatenblatt Formular 2025.1
Das ist das von mir auch für IHK-Schulungen eingesetzte
Produktauditformular, wird fortlaufend aktualisiert auf den aktuellen Stand der
neusten Produktregularien. (Umfang 3 Seiten DIN A4)
3. Produktbasisformular GPSR
umfasst alle Punkte, mit ausführlichen Erklärungen zu den
einzelnen Positionen, die für ein Produkt zur Erfüllung der GPSR-Pflichten zu
erstellen sind. (Umfang 5 Seiten DIN A4)
Fortlaufende Aktualisierung der Formulare, Bestellung per
Mail über info@produktsicherheit.org
Stichwort-Formularbestellung- Für Preisanfragen bitte die
entsprechenden Formulare angeben.
Sonntag, 5. Januar 2025
GPSR EU 2023/988 Produktsicherheitsverordnung - mehr Fragen als Antworten?
Die PSI Mitglieder treffen uns in Halle 11 Stand A16 - DESIGN FORUM
Was wollen Sie wissen:
- Risikobewertung für ALLE Produkte?
- Produktdokumentation für ALLE Produkte?
- Sicherheitsinformationen für ALLE Produkte?
- Organisationsstruktur im Unternehmen für Produktsicherheit?
- Was ist eine wesentliche Veränderung?
- Aktive Mitwirkungspflicht bei Produktrückrufen?
- Kommunikationskanäle für Verbraucherbeschwerden?
sprechen Sie uns an!
Sonntag, 27. Oktober 2024
Samstag, 31. August 2024
Die neue EU Produktsicherheits-Verordnung GPSR 2023/988 gilt ab Freitag den 13. Dezember 2024!
Samstag, 20. April 2024
Donnerstag, 22. Februar 2024
Donnerstag, 10. August 2023
Green Deal der EU! Was müssen Unternehmen wissen?
Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Design und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor. Ende März 2022 nahm die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket an, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen. Diese Vorschläge tragen wesentlich dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals – Europas Wachstumsstrategie für eine gerechtere und wohlhabendere Gesellschaft – zu verwirklichen und die Kernbereiche des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Mithilfe der Maßnahmen möchte die EU ihre Umwelt- und Klimaziele erreichen, unter anderem durch eine Verdoppelung der Nutzungsrate wieder verwendbarer Materialien und die Verwirklichung der Energieeffizienzziele bis 2030.
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Lieferketten und Sorgfaltspflichten
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilienstrategie der EU
Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.
Das Seminar findet statt in Kooperation mit diesen Partnern:
• PSI
• Signforum24
• FDI – Fachverband der Druckindustrie und Informationsverarbeitung e.V.
Montag, 31. Juli 2023
Freitag, 21. Juli 2023
Produktsicherheit für Profis, Weiterbildungskurs für die praktische Anwendung im Tagesgeschäft.
Im Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung | EU GPSR- General Product Safety Regulation | in Kraft, dadurch wird die Produktsicherheit auf EU Ebene neu geordnet! Im Kurs wird auch ein Ausblick auf die neuen Pflichten der Unternehmen geworfen.
Nutzen Sie Ihre Chance sich rechtzeitig zu informieren und melden Sie sich jetzt an.Montag, 3. April 2023
Schulungen rund um das Thema “product compliance management” Termine 2023
Sie wollen Ihre Produkte vermarkten, dann informieren Sie sich vorher über die bestehenden Regularien, das beugt unangenehmen Überraschungen vor.
Die aktuelle Kursübersicht auf meiner Internetseite unter https://produktsicherheit.gathmann-design.de/html/termine.html
Sonntag, 12. Februar 2023
Technische Dokumentation - Basiswissen und Checklisten
Online Kurs T018-SK123
Donnerstag 09.03.2023 18:00 -21:00 Uhr und
Freitag 10.03.2023 8:30 - 11:45
Geschäftsstelle Nordwall 39 47798 Krefeld
Ansprechpartnerin Judit Degrell-Lipinski Infolink und Anmeldung
Nach den EU-Regeln zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht ist die technische
Dokumentation ein untrennbarer Teil eines
Produktes. Diese hilft Unternehmen dabei, ihre Produkte im Sinne eines
Qualitätsmanagements rechtssicher im EWR zu vermarkten.
Die Technische Dokumentation erfasst den
kompletten Lebenszyklus eines Produktes beginnend mit den
Konstruktionsunterlagen, Technische Prüfungen, Zertifikaten, Anweisungen für
Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Außerbetriebnahme bis zum Recycling.
Was für Regeln, Gesetze, Normen greifen bei der
Technischen Dokumentation der unterschiedlichen Produkte. Wie z.B. sind die
Unterschiede, wann benötige ich eine Konformitätserklärung? Was unterscheidet
die interne und die externe Technische Dokumentation?
Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten die
Teilnehmer Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen zum Aufbau
einer Technischen Dokumentation und lernen diese auf eigene, die jeweilige
Branche bzw. Produkte bezogen, anzupassen.
Freitag, 27. Januar 2023
Raus aus der Wegwerfgesellschaft - Green Deal der EU - Das müssen Unternehmen wissen
Donnerstag, 9. Februar 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr| rwi4 |
PSI Institute, Düsseldorf
Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie
für Textilveredlung und des PSI Institutes.
Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und
das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und
ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus
Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilien Strategie der EU
Mittwoch, 25. Januar 2023
ECHA nimmt neun gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf
Helsinki, 17. Januar 2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.
Einträge, die am 17. Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.
Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt sie, seine Verwendung fortzusetzen.
Konsequenzen der Kandidatenliste
Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.
Quelle: Europäische Chemikalienagentur
Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich
aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben
Donnerstag, 6. Oktober 2022
"Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“
Freuen
Sie sich mit mir auf die nächsten 10 Jahre und viele neue Informationen rund um
sicheren Produkte, der Originallink vom ersten Newsletter funktionier immer
noch!
Die Broschüre "Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit" ist eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH).
Doch nun zum heutigen Thema:
Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte
Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement
und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden.
Im März hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien veröffentlicht.
Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie soll von einer neuen Verordnung abgelöst werden. Die alte Ökodesign-Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. BMUV und BMWK unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.
Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: „Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. Das nutzt der Umwelt und den Verbraucher*innen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten, wie Textilien oder Möbel, gelten sollen. So sparen wir Energie und Ressourcen in der Produktion und kommen einem Recht auf Reparatur auf alle physischen Produkte einen großen Schritt näher. Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern.“
Staatssekretär Udo Philipp: „Das europäische Ökodesign hat eine lange und erfolgreiche Geschichte und hat bereits in der Vergangenheit erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa beigetragen. In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität. Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“
Mit der Sustainable Products Initiative (SPI) will die EU-Kommission Energieeffizienz- und Ressourcenschutzanforderungen an eine Vielzahl von Produktgruppen regeln. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Verordnung soll künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Neu ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte Beachtung bei neuen Umweltschutzanforderungen finden soll. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht.
Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung. Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Beide Ministerien setzen sich dafür ein, dass im EU-Binnenmarkt verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Produktdesign im Textilsektor erreicht werden. Insbesondere die immer weiter verbreitete Beimischung billiger und massenhaft verwendeter synthetischer Fasern (Elastan) erschweren eine sortenreine Sortierung und damit ein potentielles Recycling.
Darüber hinaus setzen sich die Ministerien für verbindliche Vorgaben bezüglich der Beimischung von textilen Rezyklatfasern in neu produzierte Bekleidung ein. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann. Die europäische Textilstrategie hat ebenfalls eine Empfehlung für eine erweiterte Herstellerverantwortung gegeben, so dass unsere Überlegungen zeitlich passgenau sind, um auch im europäischen Kontext handlungsfähig zu bleiben.
Die heute vorgestellten Entwürfe für „Sustainable Products Initiative“ (SPI) und Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.
Weitere Informationen FAQ Recht auf Reparatur
Quelle: Europäische Kommission | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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