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Mittwoch, 20. Mai 2026

IHK Kurse zum Themenkreis Produktsicherheit im 2. Halbjahr 2026!

 IHK Kurse zum Themenkreis Produktsicherheit im 2. Halbjahr 2026 online und in Präsenz! Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!


Freitag, 8. Mai 2026

Überarbeitete Entwaldungsverordnung EUDR - neue Kommissionsvorschläge zu wirksamer Umsetzung!

Die Kommission hat einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung  (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen veröffentlicht.

Sie sollen eine reibungslose und wirksame Umsetzung der EUDR gewährleisten, nachdem das Europäische Parlament und die EU-Staaten sich im vergangenen Dezember auf eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt hatten. Wirtschaftsakteuren, Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Interessenträgern erhalten zusätzliche Klarheit; gleichzeitig sollen rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit gewährleistet werden. Mit dem heutigen Paket kommt die Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach, eine Überprüfung der überarbeiteten Verordnung zur Vereinfachung durchzuführen, und bereitet sich auf das Inkrafttreten der Verordnung bis Ende dieses Jahres vor.

Neue vorgelegte Dokumente 

In dem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat werden die Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben, die seit dem Inkrafttreten der EUDR im Juni 2023 umgesetzt wurden, sowie die im heutigen Paket eingeführten Maßnahmen. Diese Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Sie dürften die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen, die der EUDR-Verpflichtung unterliegen, im Vergleich zur ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Außerdem werden geplante Instrumente zur Erleichterung des Handels vorgestellt, z. B. Repositorien für Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe im Rahmen der EUDR, um die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht zu erleichtern. Darüber hinaus zeigt der Bericht, dass die EUDR bereits zu strukturellen Veränderungen in den globalen Lieferketten beiträgt, mit erhöhten Investitionen in die Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz, wodurch nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Produktionspraktiken unterstützt werden.

In dem aktualisierten Leitfaden und den häufig gestellten Fragen werden die Themen behandelt, die von den Interessenträgern am häufigsten angesprochen werden. In beiden Dokumenten werden die Verpflichtungen für die nachgelagerte Lieferkette und die sehr vereinfachte spezifische Regelung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber weiter präzisiert. Es werden Erläuterungen zu Themen wie E-Commerce und Geolokalisierungsmodalitäten gegeben. Die aktualisierten EUDR-Infografiken zur Lieferkette bieten auch benutzerfreundliche praktische Beispiele, die die verschiedenen Lieferkettenszenarien veranschaulichen. Diese Dokumente wurden mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine harmonisierte Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU ausführlich erörtert.

Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts enthält gezielte Änderungen des Anwendungsbereichs der EUDR-Produktrichtlinie. Sie aktualisiert den Entwurf des delegierten Rechtsakts des letzten Jahres und berücksichtigt die Rückmeldungen der Interessenträger während der Konsultationsphase. Der Entwurf enthält vorgeschlagene Ergänzungen bestimmter nachgelagerter Produkte wie löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate. Ferner werden mehrere Ausnahmen vom Anwendungsbereich vorgeschlagen, z. B. Leder oder runderneuerte Reifen, sowie Ausnahmen wie Produktmuster, bestimmte Verpackungsmaterialien, gebrauchte und gebrauchte Produkte und Abfälle. Der Entwurf des delegierten Rechtsakts steht der Öffentlichkeit bis zum 1. Juni 2026 zur Stellungnahme offen.

Aktualisiertes Informationssystem

Parallel dazu aktualisiert die Kommission das Informationssystem, um den durch die überarbeitete Verordnung eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen und die Benutzerfreundlichkeit des Systems zu verbessern. 

Der aktualisierte Entwurf eines Durchführungsrechtsakts über das Informationssystem wird nun den Mitgliedstaaten vor seiner Annahme vorgelegt. Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören: 

  • ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, dass an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst ist;
  • aktualisierte Spezifikationen für die automatisierten Anwendungsschnittstellen;
  • einen Notfallplan für ungeplante Nichtverfügbarkeit;
  • und eine freiwillige Gruppierungsfunktion, die als Reaktion auf Anfragen aus der Wirtschaft eingeführt wurde.

Die Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um verfügbare Informationen aus nationalen Datenbanken zu nutzen, die sich direkt im Informationssystem widerspiegeln, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer EUDR-Verpflichtungen zu unterstützen. Dies dürfte den Aufwand für Kleinst- und kleine Primärbetreiber weiter verringern.

Die Kommission konzentriert sich auf die Erleichterung der Umsetzung und die Gewährleistung eines erfolgreichen Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 30. Dezember 2026.

Hintergrund

Mit der EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass wichtige Güter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen, da sie zu den wichtigsten Faktoren für den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt gehören. Hauptursache für die Entwaldung ist die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von sieben unter die Verordnung fallenden Rohstoffen – Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte.

Gemäß der Verordnung muss jeder Marktteilnehmer oder Händler, der diese Rohstoffe auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt, nachweisen können, dass die Produkte nicht aus kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben.

Im Dezember 2025 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den überarbeiteten Text der EUDR an, um die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche rechtliche Stabilität zu gewährleisten. Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor und ab dem 30. Juni 2027 für andere Kleinst- und Kleinunternehmen.

Bereits vor ihrem Inkrafttreten hat die Verordnung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor positive Veränderungen bewirkt, die die Lieferketten transparenter machen und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte eröffnen.

Weitere Informationen

Website der Kommission zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Noch offen für Rückmeldungen “Deforestation - Amendments, simplifications, and technical fixes to Annex I”

Quellen: EU-Vertretung in Deutschland


Sonntag, 28. Dezember 2025

Die richtige Produktkennzeichnung für Ihre Produkte - IHK Tageskurs - Jetzt anmelden!

Die richtige Produktkennzeichnung ist nach GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988) für jedes Produkt zwingend vorgeschrieben, jedoch für jedes Produkt anders. Wie wie sieht sie nun für Ihre Produkte aus?

Welche Regeln, Gesetze und Normen greifen bei der Kennzeichnung der unterschiedlichen Produkte? Wie sind die Unterschiede, wann müssen Produkte mit CE gekennzeichnet sein und wann nicht? Was ist Kennzeichnung, Prüfzeichen, wie sehen diese aus, was unterscheidet sie? Was ist im Falle eines Produktrückrufs zu beachten und wie kann ich meine Produkte vor Nachahmung schützen? Wo und wie finde ich Hinweise, Arbeitshilfen und Unterlagen zu den einzelnen Produktgruppen? Wann greifen welche gesetzlichen Anforderungen? Wie und was ändert sich durch den Digitalen Produktpass-DPP?


Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten Sie die Antworten auf die Fragen sowie Basis-Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen. Zudem lernen Sie diese auf eigene, die jeweilige Branche bzw. Produkte bezogen anzuwenden. ANMELDUNG + INFO


https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/weiterbildung/detail/richtige-produktkennzeichnung-in-der-praxis-518

Dienstag, 1. Juli 2025

Juryvorsitz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis-Unternehmen 2025!

Beim 18. Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen wurde in den Kategorien - 59 Bürobedarf und Werbemittel - sowie - 69 Uhren und Schmuck - in diesem Jahr Lutz Gathmann der Juryvorsitz übertragen.

Klimawandel, Ressourcenknappheit und Artensterben bleiben drängend, doch das Umfeld wandelt sich: Nachhaltigkeit verliert international an Priorität, wirtschaftliche Unsicherheiten fördern kurzfristiges Denken. Dennoch treibt die nachhaltige Wirtschaft in Deutschland den Wandel voran. Ihre Vorreiter zeigen, dass Transformation notwendig und wirtschaftlich tragfähig ist. Jetzt gilt es, diese Erfolge trotz Gegenwinds auszuweiten – mit mutigen Innovationen, strategischen Allianzen und langfristigen Perspektiven.

Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen 2025 würdigt die führenden Akteure in 100 Branchen. Die Auswahl basiert auf der bislang umfassendsten Analyse öffentlich verfügbarer Nachhaltigkeitsdaten, ergänzt durch Bewerbungen. Expert:innen begleiten den Prozess, rund 220 Fachjuror:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft entscheiden über die Sieger.

https://www.nachhaltigkeitspreis.de/unternehmen


Montag, 23. Juni 2025

EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR EU 2023/988

Wie läuft es denn bei Ihnen so in der Praxis, mehr schlecht als recht?

Immer noch mehr Fragen als Antworten? Wäre es gut wenn Sie bei nächster Gelegenheit nochmal einiges erklärt bekämen?

Nutzen Sie die Chance, die nächste Gelegenheit wäre der IHK Kurs zum Thema am Montag 07.07.2025 - 08:00 - 12:15 Uhr Kurs Nr. T106-SX225 - Anmeldung IHK Mittlerer Niederrhein - https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/weiterbildung/weiterbildung.html?vid=T106-SX225



Freitag, 30. Mai 2025

Product compliance management - Formulare - Produktdatenblätter zur Selbstbearbeitung - GPSR EU 2023/988

Formulare - Produktdatenblätter zur Selbstbearbeitung

zu unterschiedlichen Themen und auch von unterschiedlicher Ausführlichkeit je nach gewünschtem Anwendungsbereich:

1. Vereinfachte Risikoanalyse

Dient der schriftlichen Dokumentation der Risikoanalyse für die Produktunterlagen bei Produkten von denen kein besonderes Risiko ausgeht.(Umfang 2 Seiten DIN A4)

2. Produktdatenblatt Formular 2025.1

Das ist das von mir auch für IHK-Schulungen eingesetzte Produktauditformular, wird fortlaufend aktualisiert auf den aktuellen Stand der neusten Produktregularien. (Umfang 3 Seiten DIN A4)

3. Produktbasisformular GPSR

umfasst alle Punkte, mit ausführlichen Erklärungen zu den einzelnen Positionen, die für ein Produkt zur Erfüllung der GPSR-Pflichten zu erstellen sind. (Umfang 5 Seiten DIN A4)

Fortlaufende Aktualisierung der Formulare, Bestellung per Mail über info@produktsicherheit.org Stichwort-Formularbestellung- Für Preisanfragen bitte die entsprechenden Formulare angeben.


Sonntag, 5. Januar 2025

GPSR EU 2023/988 Produktsicherheitsverordnung - mehr Fragen als Antworten?

Die PSI Mitglieder treffen uns in Halle 11 Stand A16 - DESIGN FORUM

Was wollen Sie wissen:  

  • Risikobewertung für ALLE Produkte?
  • Produktdokumentation für ALLE Produkte?
  • Sicherheitsinformationen für ALLE Produkte?
  • Organisationsstruktur im Unternehmen für Produktsicherheit?
  • Was ist eine wesentliche Veränderung?
  • Aktive Mitwirkungspflicht bei Produktrückrufen?
  • Kommunikationskanäle für Verbraucherbeschwerden?

sprechen Sie uns an!


Sonntag, 27. Oktober 2024

 

Vorbereitung auf die EU-Produktsicherheitsverordnung

 neue Regeln für Unternehmen in 2024 

ONLINE  

Zusatztermin am 14.11.2024 

Kurs T106-SX224

Info Link und Anmeldung:




Donnerstag, 10. August 2023

Green Deal der EU! Was müssen Unternehmen wissen?


Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Design und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor.  

Ende März 2022 nahm die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket an, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen. Diese Vorschläge tragen wesentlich dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals – Europas Wachstumsstrategie für eine gerechtere und wohlhabendere Gesellschaft – zu verwirklichen und die Kernbereiche des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Mithilfe der Maßnahmen möchte die EU ihre Umwelt- und Klimaziele erreichen, unter anderem durch eine Verdoppelung der Nutzungsrate wieder verwendbarer Materialien und die Verwirklichung der Energieeffizienzziele bis 2030.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Lieferketten und Sorgfaltspflichten
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilienstrategie der EU

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit diesen Partnern:
• PSI
• Signforum24
• FDI – Fachverband der Druckindustrie und Informationsverarbeitung e.V.

Freitag, 21. Juli 2023

Produktsicherheit für Profis, Weiterbildungskurs für die praktische Anwendung im Tagesgeschäft.

Im Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung | EU GPSR- General Product Safety Regulation | in Kraft, dadurch wird die Produktsicherheit auf EU Ebene neu geordnet! Im Kurs wird auch ein Ausblick auf die neuen Pflichten der Unternehmen geworfen.

Nutzen Sie Ihre Chance sich rechtzeitig zu informieren und melden Sie sich jetzt an.



Montag, 3. April 2023

Schulungen rund um das Thema “product compliance management” Termine 2023

Sie wollen Ihre Produkte vermarkten, dann informieren Sie sich vorher über die bestehenden Regularien, das beugt unangenehmen Überraschungen vor.

Die aktuelle Kursübersicht auf meiner Internetseite unter https://produktsicherheit.gathmann-design.de/html/termine.html

Sonntag, 12. Februar 2023

Technische Dokumentation - Basiswissen und Checklisten

 





Online Kurs T018-SK123
Donnerstag 09.03.2023 18:00 -21:00 Uhr und Freitag 10.03.2023 8:30 - 11:45
Geschäftsstelle Nordwall 39 47798 Krefeld

Ansprechpartnerin Judit Degrell-Lipinski Infolink und Anmeldung

Nach den EU-Regeln zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht ist die technische

Dokumentation ein untrennbarer Teil eines Produktes. Diese hilft Unternehmen dabei, ihre Produkte im Sinne eines Qualitätsmanagements rechtssicher im EWR zu vermarkten.

Die Technische Dokumentation erfasst den kompletten Lebenszyklus eines Produktes beginnend mit den Konstruktionsunterlagen, Technische Prüfungen, Zertifikaten, Anweisungen für Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Außerbetriebnahme bis zum Recycling.

Was für Regeln, Gesetze, Normen greifen bei der Technischen Dokumentation der unterschiedlichen Produkte. Wie z.B. sind die Unterschiede, wann benötige ich eine Konformitätserklärung? Was unterscheidet die interne und die externe Technische Dokumentation?

Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten die Teilnehmer Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen zum Aufbau einer Technischen Dokumentation und lernen diese auf eigene, die jeweilige Branche bzw. Produkte bezogen, anzupassen.

Freitag, 27. Januar 2023

Raus aus der Wegwerfgesellschaft - Green Deal der EU - Das müssen Unternehmen wissen


 


Donnerstag, 9. Februar 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr| rwi4 | PSI Institute, Düsseldorf

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilien Strategie der EU

 Gleich anmelden unter https://lnkd.in/ecEV2YMJ


Mittwoch, 25. Januar 2023

ECHA nimmt neun gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf



Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 233 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Unternehmen sind für das Risikomanagement dieser Chemikalien verantwortlich und müssen ihren Kunden und Verbrauchern auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.

Helsinki, 17. Januar 2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.  

Einträge, die am 17. Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt sie, seine Verwendung fortzusetzen.

Konsequenzen der Kandidatenliste

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Quelle: Europäische Chemikalienagentur

Mehr zum Thema:

Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben

Meldung von Stoffen in Erzeugnissen

Donnerstag, 6. Oktober 2022

"Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“

Damit startete ich am 5.Oktober 2012 meinen wöchentlichen Newsletter ProSA Produktsicherheit Aktuell, 10 Jahre lang ist er jetzt jede Woche erschienen und immer noch ist es eine Insider Information geblieben.

Freuen Sie sich mit mir auf die nächsten 10 Jahre und viele neue Informationen rund um sicheren Produkte, der Originallink vom ersten Newsletter funktionier immer noch!

Die Broschüre "Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit" ist eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH).


Doch nun zum heutigen Thema:

Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte

Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden.

Im März hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien veröffentlicht.

Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie soll von einer neuen Verordnung abgelöst werden. Die alte Ökodesign-Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. BMUV und BMWK unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: „Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. Das nutzt der Umwelt und den Verbraucher*innen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten, wie Textilien oder Möbel, gelten sollen. So sparen wir Energie und Ressourcen in der Produktion und kommen einem Recht auf Reparatur auf alle physischen Produkte einen großen Schritt näher. Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern.“

Staatssekretär Udo Philipp: „Das europäische Ökodesign hat eine lange und erfolgreiche Geschichte und hat bereits in der Vergangenheit erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa beigetragen. In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität. Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“

Mit der Sustainable Products Initiative (SPI) will die EU-Kommission Energieeffizienz- und Ressourcenschutzanforderungen an eine Vielzahl von Produktgruppen regeln. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Verordnung soll künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Neu ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte Beachtung bei neuen Umweltschutzanforderungen finden soll. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht.

Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung. Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Beide Ministerien setzen sich dafür ein, dass im EU-Binnenmarkt verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Produktdesign im Textilsektor erreicht werden. Insbesondere die immer weiter verbreitete Beimischung billiger und massenhaft verwendeter synthetischer Fasern (Elastan) erschweren eine sortenreine Sortierung und damit ein potentielles Recycling.

Darüber hinaus setzen sich die Ministerien für verbindliche Vorgaben bezüglich der Beimischung von textilen Rezyklatfasern in neu produzierte Bekleidung ein. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann. Die europäische Textilstrategie hat ebenfalls eine Empfehlung für eine erweiterte Herstellerverantwortung gegeben, so dass unsere Überlegungen zeitlich passgenau sind, um auch im europäischen Kontext handlungsfähig zu bleiben.

Die heute vorgestellten Entwürfe für „Sustainable Products Initiative“ (SPI) und Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.

Weitere Informationen FAQ Recht auf Reparatur

Quelle: Europäische Kommission | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 


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